alt tag english français español deutsch

Machen Sie mit!

 
1

» Für Projekte spenden

2 » Ins Stiftungskapital spenden
4 » Pate werden 5 » Sinnvoll schenken
3

» PLAN Aktionsgruppe Berlin

6 » Einkaufen und Helfen
 

 

 

Beitrag zum Stiftungsvermögen


Wenn Sie einen Beitrag zur dauerhaften Unterstützung von Mädchen in Entwicklungsländern leisten wollen, dann leisten Sie bitte einen Beitrag zum Stiftungsvermögen. Gern nehmen wir Sie auf in die Rubrik "Stifter und Spender", sofern Sie damit einverstanden sind.

 

» Zustiftungskonto

 

  Warner 4 Girls Foundation    
  Bank für Sozialwirtschaft    
  IBAN: DE06 7002 0500 6841 0901 09    
  BIC: BFSWDE33MUE    
       


Jede Einzahlung auf die Stiftungskonten ist voll steuerlich absetzbar.

Sie erhalten ab 300,-€ eine Zuwendungsbescheinigung, bitte geben Sie dazu Ihren Namen und ihre vollständige Adresse im Überweisungsbeleg an. Bei einem Betrag unter 300,-€ bitten wir Sie, den hier ausdruckbaren Spendennachweis zusammen mit Ihrem Kontoauszug als vereinfachten Spendennachweis beim Finanzamt einzureichen. Bis zu einem Betrag unter 300,-€ reicht immer dieser vereinfachte Spendennachweis für das Finanzamt aus.

Die Stifter garantieren, dass jeder gespendete Euro zu 100% dem Stiftungszweck zu Gute kommt. Alle Kosten, beispielsweise für die Stiftungsverwaltung, tragen die Stifter selbst.


Copyright 2009-2024 Warner 4 Girls Foundation. All Rights Reserved.