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Wenn Sie einen Beitrag zur dauerhaften Unterstützung von Mädchen in Entwicklungsländern leisten wollen, dann leisten Sie bitte einen Beitrag zum Stiftungsvermögen. Gern nehmen wir Sie auf in die Rubrik "Stifter und Spender", sofern Sie damit einverstanden sind.
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Jede Einzahlung auf die Stiftungskonten ist voll steuerlich absetzbar.
Sie erhalten ab 300,-€ eine Zuwendungsbescheinigung, bitte geben Sie dazu Ihren Namen und ihre vollständige Adresse im Überweisungsbeleg an. Bei einem Betrag unter 300,-€ bitten wir Sie, den hier ausdruckbaren Spendennachweis zusammen mit Ihrem Kontoauszug als vereinfachten Spendennachweis beim Finanzamt einzureichen. Bis zu einem Betrag unter 300,-€ reicht immer dieser vereinfachte Spendennachweis für das Finanzamt aus.
Die Stifter garantieren, dass jeder gespendete Euro zu 100% dem Stiftungszweck zu Gute kommt. Alle Kosten, beispielsweise für die Stiftungsverwaltung, tragen die Stifter selbst.